In den letzten Wochen und Monaten wird das Thema „Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO)“ immer lauter und brisanter. Das ist auch gut so, denn die DSGVO steht unmittelbar vor der Tür. Naja, besser gesagt, ist die „Schonfrist“ ab dem 25.05.2018 um. Danach wird es ernst. Die Strafen, wenn man gegen die Datenschutzverordnung verstößt, sind enorm. Bis zu 4% des weltweiten Gesamtumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro drohen. Das sind in der Tat sehr hohe Strafen die ganz schnell eine gesamte Existenz zunichte machen können.
Die Datenschutzgrundverordnung ist allerdings nicht ganz neu, denn die meisten Regelungen finden bereits mit dem Telemediengesetz (TMG) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ihre Anwendung. Allerdings regelt die europäische DS-GVO nicht alle Bestandteile des BDSG, sodass mit der Einführung der DS-GVO ein überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten wird. Diesen Beitrag weiterlesen »