Schreibweise(n): Leistungsschutzrecht
Abkürzung: LSR
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Definition - Was ist Leistungsschutzrecht: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein im März 2013 verabschiedetes Gesetz zum Schutz der von Presseverlegern im Internet veröffentlichten Inhalte. Das Leistungsschutzrecht soll sicherstellen, dass Inhalte von Presseverlegern nicht widerrechtlich von anderen Personen kopiert bzw. ebenfalls im Internet verwendet werden. Das Leistungsschutzrecht ist umstritten, da nicht genau definiert ist, ab welchem Zeitpunkt bzw. ab welcher Zahl an Zeichen Inhalte als kopiert bzw. schützenswert gelten.
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